Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 | Geltungsbereich und Änderung der AGB
-
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von David Schulze – The Goalie Giver (nachfolgend Coach) und die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen, sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart wurde.
-
Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB können jederzeit unter [https://www.thegoaliegiver.de/agb] sowie in den Geschäftsräumen eingesehen werden.
-
Der Coach behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Coach wird den Vertragspartner über die Änderung der Geschäftsbedingungen in Kenntnis setzen, dem Vertragspartner Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der geänderten AGB zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
2 | Unverbindliche Angaben und Vertragsschluss
-
Sämtliche auf der Internetpräsenz des Coaches getätigte Angaben zu Preisen und zu den Leistungsangeboten sind freibleibend, unverbindlich und stellen insoweit keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartner.
-
Der Vertragspartner kann ein rechtlich verbindliches Angebot betreffend die gewünschte Leistung telefonisch oder über das auf der Webseite integrierte Bestellformular abgeben, indem der Bestellvorgang abgeschlossen wird.
-
Der Coach kann das Angebot annehmen, indem dem Vertragspartner eine Anmeldebestätigung und Rechnung in Textform übersandt wird.
-
Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Vertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Der unterzeichnende Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift nicht nur seine Einwilligung in den Vertragsschluss des Minderjährigen, sondern erklärt zugleich als bevollmächtigter Vertreter des anderen Elternteils dessen Einwilligung in den Vertragsschluss. Die Eltern haften für sämtliche aus der Vereinbarung entstehenden Zahlungsverpflichtungen.
3 | Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und -ort
-
Der Coach erbringt gegenüber dem Vertragspartner ein individuelles Eishockey-Torwarttraining bzw. -coaching in Form eines Dienstvertrages, gemäß §§ 611 ff. BGB. Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass es sich um eine befristete Dienstleistung handelt und keine Erfolgsgarantie besteht.
-
Das Eishockey-Torwarttraining bzw. -coaching umfasst spezielle Trainingscamps, individuelles Einzeltraining oder Gruppentraining, um insbesondere Technik, Taktik, Physis, Mentalität, Hand-Auge-Koordination, das Positionsspiel und die Antizipationsfähigkeiten zu verbessern. Der konkrete Leistungsumfang und der zeitliche Rahmen ergeben sich aus dem gebuchten Leistungspaket.
-
Die Durchführung der Leistung erfolgt, je nach Leistungspaket, in einer Eissporthalle, Turnhalle oder virtuell. Camps finden an den jeweils zuvor bekanntgemachten Orten statt.
4 | Pflichten des Coaches
-
Der Coach verpflichtet sich zum klientenfokussierten Training. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket.
-
Der Coach verpflichtet sich keine vertraulichen Unterlagen, Daten oder Informationen an Dritte weiterzugeben und diese derart zu verwahren, dass die vertraulichen Informationen vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind. An Hilfstrainer bzw. Erfüllungsgehilfen werden vertrauliche Informationen nur weitergegeben, sofern dies für die Leistungsdurchführung erforderlich ist. Hilfstrainer bzw. Erfüllungsgehilfen sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.
5 | Pflichten des Vertragspartners
-
Alle Angaben, die vom Vertragspartner in der Vereinbarung gemacht werden, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet dem Coach eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen über die die Kommunikation mit ihm erfolgen kann. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Coaches (z. B. Mahnung oder Änderung der AGB) entweder schriftlich per Post an die zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse gesandt werden können.
-
Der Vertragspartner hat jeder Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. dem Coach unverzüglich mitzuteilen.
-
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur aktiven und eigenverantwortlichen Mitarbeit und zur Einhaltung der vereinbarten Termine. Aus disziplinarischen Gründen kann der Vertragspartner zeitweise oder vollständig von der weiteren Teilnahme am Training / Camps ausgeschlossen werden.
-
Dem Vertragspartner obliegt es einen aktiven Kranken- und Haftpflichtversicherungs-schutz im In- und sofern das Training bzw. die Camps im Ausland stattfinden ebenfalls im Ausland sicherzustellen. Der Abschluss weiterer Versicherungen, insbesondere einer Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Vertragspartners.
-
Etwaige Einschränkungen – auch temporärer Art – hat der Vertragspartner vor oder während des Coachings mitzuteilen, damit diese bei den Planungen und Durchführungen der gebuchten Leistungen berücksichtigt werden können.
-
Anreisekosten zu den Leistungsorten und Übernachtungskosten trägt der Vertragspartner selbst, es sei denn, dass etwaige Kosten zu den gebuchten Leistungen gehören.
-
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
6 | Vergütung und Zahlungsbedingungen, -verzug
-
Die Vergütung erfolgt in Euro und ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistung.
-
Mit Abschluss des Vertrages und Zugang der Rechnung ist die Vergütung fällig und auf das in der Rechnung aufgeführte Konto des Coaches zu zahlen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Sofern der Vertragspartner Verbraucher i. S. v. § 14 BGB ist, gilt dies nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
-
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält sich der Coach das Recht vor dem Vertragspartner Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern dieser den Verzug schuldhaft verursacht hat. Hierzu zählen neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.
-
Erfolgt innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels kein Zahlungseingang, behält sich der Coach vor, die Anmeldung für die jeweils gebuchte Leistung nicht zu berücksichtigen.
7 | Ausfallvergütung
-
Sofern vereinbarte Termine, mit Ausnahme der Camps, vom Vertragspartner nicht wahrgenommen können, müssen diese spätestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Erfolgt die Absage verspätet oder erscheint der Vertragspartner nicht, behält der Coach den Anspruch auf die Vergütung, da er die Leistung anderweitig nicht erbringen konnte. Bei rechtzeitiger Absage erfolgt eine Neuterminierung in Abstimmung mit dem Vertragspartner. Sofern eine Neuterminierung nicht möglich sein sollte z. B. aufgrund des Saisonendes o. Ä. so wird das Geld zurückerstattet.
-
Fällt der Termin durch den Coach aus, wird dieser zeitnah in Abstimmung mit dem Vertragspartner nachgeholt. Sofern eine Neuterminierung nicht möglich sein sollte z. B. aufgrund des Saisonendes o. Ä. so wird das Geld zurückerstattet.
8 | Laufzeit, Kündigung
-
Das Eishockey-Torwarttraining bzw. -coaching wird befristet für den entsprechenden Leistungszeitraum geschlossen und endet anschließend, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die Termine für die gebuchten Leistungen zu vereinbaren. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
-
Das Eishockey-Torwarttraining bzw. -coaching kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien außerordentlich gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Leistungen sind anteilig abzurechen.
-
Jede Kündigung bedarf der Textform.
9 | Haftung
-
Der Coach haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
-
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
-
Der Coach übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen des Vertragspartners, die aus der sportlichen Betätigung resultieren. Die Teilnahme an dem Eishockey-Torwarttraining bzw. -coaching erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Der Coach übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wert- und Ausrüstungsgegenständen.
10 | Schlussbestimmungen
-
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
-
Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen oder solchen Forderungen gegen den Coach aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Vertragspartners auf Rückgewähr geleisteter Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
-
Leistungshindernisse, insbesondere in Folge von allgemeiner Mobilmachung, Arbeitskampfmaßnahmen, aufständen, Brand, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Terrorismus und seine Auswirkungen, Beschlagnahme, Embargo, Einschränkungen des Energieverbrauchs und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie durch hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht der Vertragsparteien liegen bzw. die auch mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht abgewendet oder ausgeglichen werde können, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die an der Erfüllung gehinderte Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über den Eintritt und das Ende der vorgenannten Umstände zu benachrichtigen.
-
Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Vertragsbestimmung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die die Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicherweise vereinbart hätten. Dasselbe gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
